Braucht man einen Führerschein für einen 125er-Roller in Italien?

Ja — und zwar der richtige: In Italien fährst du einen 125er mit Führerschein A1, A2 oder A, seit mindestens einem Jahr im Besitz. Der Führerschein B gilt nur, wenn er in Italien ausgestellt wurde. Hier erfährst du alles Wichtige vor der Anmietung.

Welcher Führerschein für einen 125er nötig ist

Um in Italien einen 125-cm³-Roller zu fahren, braucht man den Führerschein A1, A2 oder A, seit mindestens einem Jahr im Besitz. Wer einen in Italien ausgestellten B-Führerschein hat, darf 125er innerhalb Italiens fahren; ausländische B-Führerscheine berechtigen in Italien nicht dazu.

Diese Regel gilt für die Mehrheit der Fahrer; die gesetzlichen Details können spezifische Ausnahmen enthalten, die wir bei der Abholung ohnehin gemeinsam mit dir prüfen.

Mindestalter

Unsere Vermietungsrichtlinie verlangt ein Mindestalter von 18 vollendeten Jahren und einen seit mindestens einem Jahr gültigen Führerschein, entsprechend unseren FAQ.

Ausländische Touristen

Wenn du aus dem Ausland kommst, brauchst du einen Führerschein der Klasse A1 oder höher (A2, A): Dein nationaler B-Führerschein reicht in Italien nicht — nationale 125er-Erweiterungen (wie die deutsche Schlüsselzahl B196) gelten nur im Ausstellungsland.

Wenn du aus einem Nicht-EU-Land kommst, empfehlen wir dir, zusätzlich den internationalen Führerschein mitzubringen, nützlich bei Kontrollen.

Was bei der Abholung nötig ist

Bei der Abholung des Rollers in Diano Marina bitten wir dich um ein Ausweisdokument und den Führerschein, beide im Original: Wir prüfen gemeinsam Gültigkeit und Voraussetzungen, bevor wir dir die Schlüssel übergeben.

Kurz gesagt

  • In Italien fährst du einen 125er-Roller mit Führerschein A1, A2 oder A; mit dem Führerschein B nur, wenn er italienisch ist — stets seit mindestens einem Jahr im Besitz.
  • Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 vollendete Jahre, mit einem seit mindestens einem Jahr gültigen Führerschein.
  • Bei der Abholung in Diano Marina benötigst du Führerschein und Ausweisdokument im Original.

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